1. Mietvertrag
Zwischen dem Mieter und der Cuxland Ferienparks GmbH – im Folgenden CUXLANDPARKS – genannt, wird für die Dauer der vereinbarten Zeit ein Mietvertrag über ein Mietobjekt geschlossen. Mündliche Aussagen unserer Mitarbeiter sind unverbindlich und bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung. Folgende Vereinbarungen beinhaltet der Vertrag:
1.1 Das Mietobjekt darf höchstens von der maximal angegebenen Personenzahl belegt werden – plus ein Kleinkind bis max. zwei Jahre. Wird die Personenzahl überschritten, wird die Buchung durch die CUXLANDPARKS gemäß Punkt 5 kostenpflichtig storniert.
1.2 Die Kaution dient der Absicherung des Hauseigentümers sowie des Vermieters für den Fall von Beschädigungen des Ferienobjekts oder fehlender bzw. mangelhafter Reinigung. Erst wenn die Kaution mit Ihrer Restzahlung eingegangen ist, werden die Schlüssel für die Mietunterkunft ausgegeben. Bei Nichtzahlung der Kaution wird die Buchung kostenpflichtig durch die CUXLANDPARKS storniert (s. Punkt 5)
Die Höhe der Kaution variiert je nach gebuchter Unterkunft wie folgt:
Appartement/Ferienwohnung: | max. 150 € |
Ferienhaus/Hausboot: | max. 250 € |
Eine gesonderte Abnahme findet nicht statt. Schäden, die nach Abreise durch unsere Mitarbeiter festgestellt werden, werden mit der hinterlegten Kaution verrechnet bzw. in Rechnung gestellt. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 21 €. Sollte kein Schaden entstanden sein, wird die Kaution spätestens 14 Tage nach Abreise vollständig per Überweisung erstattet.
Es gilt die Hausordnung der CUXLANDPARKS, die Sie im Ferienobjekt als Aushang, in der Gästemappe oder online unter cuxlandparks.de/hausordnung finden.
1.3 Das Mitbringen von Haustieren ist nur in dafür vorgesehenen Objekten, gegen schriftliche Voranmeldung bei Buchung und nach schriftlicher Bestätigung durch die CUXLANDPARKS, gestattet (Gebühr s. Preisliste).
1.4 Die Kurkarte ist vor Anreise oder unmittelbar nach der Ankunft am Gästeempfang zu bezahlen. Die in Bremerhaven fällige Citytax ist bereits im Mietpreis enthalten.
1.5 Bettwäsche und Handtücher müssen mitgebracht oder gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (gilt nicht für das Hotel und die Ferienwohnungen in Bremerhaven – Ausnahme: Columbus Center).
1.6 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar sowie die Gemeinschaftseinrichtung pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.
1.7 Schäden am Mietobjekt und dem Inventar sind den CUXLANDPARKS unverzüglich zu melden. Empfehlenswert ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung.
1.8 Mieter sind verpflichtet, Schäden unverzüglich zu melden und alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
1.9 Schlüsselübergabe am Anreisetag
- Bad Bederkesa: 16:00 bis 18:00 Uhr
- Bremerhaven: ab 14:00 Uhr
- Cappel, Dorum und Wremen: 16:00 bis 18:00 Uhr (innerhalb der bundesweiten Ferienzeiten) bzw. 14:00 bis 16:00 Uhr (außerhalb der bundesweiten Ferienzeiten sowie sonn-/feiertags).
1.10 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsabsicherung (49 €).
1.11 Bei Verlust eines Schlüssels wird die Neubeschaffung der zum Objekt gehörenden Schlüssel und Profilzylinder berechnet. Für eine Türöffnung wird je nach Tages-/Nachtzeit und Wochenend-/Feiertagszuschlag zwischen 90 und 400 € berechnet. Bei Objekten außerhalb der CUXLANDPARKS Dorum, Wremen und Bad Bederkesa werden die tatsächlichen Kosten für den Ersatz des Schlüssels bzw. den Austausch der Schließanlage weiterberechnet.
1.12 Die Umbuchungsgebühr für eine Änderung des Reisetermins oder des Objektes bis acht Tage vor Anreise beträgt 39 €.
1.13 Bei Buchung fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 12 € pro Buchung an.
2. Mietpreis
Die Mietpreise sind der jeweils gültigen Preisliste auf cuxlandparks.de zu entnehmen.
3. Anmeldung und Bestätigung
(Abschluss des Mietvertrages) Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist online, schriftlich oder telefonisch möglich. Der Vertrag gilt erst mit dem Eingang der Buchungsbestätigung beim Gast und dem Eingang der Anzahlung bei der CUXLANDPARKS als geschlossen. Sie erhalten generell keine gesonderte Nachricht zu Zahlungen und Geldeingängen. Bei einer Abweichung zwischen Anmeldung und Bestätigung ist ein Rücktritt innerhalb von sieben Tagen kostenfrei möglich. Danach wird der abweichende Inhalt des neuen Angebotes für Sie und die CUXLANDPARKS verbindlich. Erklären die CUXLANDPARKS, dass sie die Anmeldung nicht annehmen können, so wird sie den bei der Anmeldung geleisteten Anzahlungsbetrag zurückerstatten. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
4. Bezahlung
Die Zahlungsbedingungen sind in der Reisebestätigung/Rechnung ersichtlich.
5. Rücktritt des Kunden/kostenpflichtige Stornierung
Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder belegt er das Mietobjekt nicht, so ist ein angemessener Ersatz für den Mietausfall zu zahlen. Der Ersatz für den Mietausfall beträgt:
- Bis 76 Tage vor Mietbeginn ist eine Stornogebühr von 10 % des Mietpreises, mindestens jedoch 49 € zu entrichten,
- 75 bis 46 Tage vor Mietbeginn 25 %,
- 45 bis 22 Tage vor Mietbeginn 60 %,
- 21 bis 00 Tage vor Mietbeginn 100 %.
Säumige Restzahlungen werden wie ein Rücktritt mit Stornogebühren behandelt.
5.1 Für Buchungen, die über ein Buchungsportal zustande gekommen sind, gelten die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Buchungsportals.
6. Laden E-Autos
Das Laden von E-Autos über die Stromversorgung des Ferienhauses/der Ferienwohnung ist untersagt. Sollte dies dennoch geschehen, berechnen wir 50 € pro Ladevorgang.
7. Beschränkung der Haftung
Die CUXLANDPARKS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
8. Ausschluss von Ansprüchen
Die Verjährung der Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 BGB kann der Gast nur innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Vermietungsende geltend machen. Die Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjähren sechs Monate nach dem vertraglichen Vermietungsende.
9. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag ist für beide Parteien die Stadt Geestland.